Beglaubigte Übersetzungen
[email protected]
Als von dem Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin biete ich sog. beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Russisch und Russisch-Deutsch an. Das heißt, ich darf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir erstellten Übersetzung einer Urkunde mit meiner Unterschrift und meinem Stempel bestätigen. Bestätigte Übersetzungen werden von Behörden im In- und Ausland für notarielle und gerichtliche Zwecke benötigt.
Möchten Sie Ihre Geburtsurkunde für das Standesamt übersetzen lassen? Benötigen Sie eine bestätigte Übersetzung Ihres Diploms für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses? Brauchen Sie eine übersetzte Bescheinigung für das Konsulat? In diesen und vielen anderen Situationen kann ich Ihnen behilflich sein!
Um ein unverbindliches Angebot mit dem Festpreis und der Lieferfrist zu erhalten, schicken Sie mir einfach das eingescannte Dokument oder das Foto davon an [email protected]. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Übersetzung per Vorkasse zu bezahlen und diese ohne Portokosten per Post zu bekommen, oder sie bei mir persönlich abzuholen und bar zu bezahlen.